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Aufnahme

Alle Infos zur Aufnahme

Im AWO Zentrum für seelische Gesundheit Roth werden erwachsene Personen mit einer (drohenden) wesentlichen seelischen Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX  aufgenommen, die aufgrund ihrer Teilhabebeeinträchtigung Unterstützung im Rahmen der besonderen Wohnform mit tagesstrukturierendem Angebot benötigen. Unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung werden Personen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme keiner klinischen Behandlung (mehr) bedürfen. Im Einzelnen handelt es sich bei der Zielgruppe insbesondere um Personen mit den folgenden Diagnosen:

  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20-F29)
  • Affektive Störungen (F30-F39)
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-F48)
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-F69)

Aufgenommen werden ebenfalls Personen mit Doppel- und Mehrfachdiagnosen, sofern die Suchterkrankung, geistige oder körperliche Behinderung nicht im Vordergrund steht, sowie Personen mit einer seelischen Behinderung als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns. Eine Besonderheit stellt die Betreuung von Personen mit forensischem Hinter-grund im Rahmen des forensischen Probewohnens dar.

Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft der Person, an ihrer Wiedereingliederung aktiv mitzuarbeiten.

 

Nicht aufgenommen und betreut werden folgende Personengruppen:

  • Personen unter 18 Jahren
  • Personen mit einer ausschließlich geistigen und körperlichen Behinderung 
  • Personen, bei denen die Pflegebedürftigkeit im Vordergrund steht
  • Personen mit primärer Suchtproblematik sowie Menschen mit Suchtproblematik im sekundären Bereich, bei denen eine fehlende Abstinenzbereitschaft vorliegt
  • Personen, die ausschließlich an einer neurologischen Erkrankung leiden, oder Personen mit zusätzlicher neurologischer Erkrankung, bei denen die Auswirkungen der Demenz im Betreuungsalltag überwiegen und die Ziele der Eingliederungshilfe nicht mehr zu erreichen sind 
  • Personen mit schwersten dissozialen Anpassungsstörungen, sexueller Enthemmung und stark distanzlosen, sexualisierenden und übergriffigen Verhaltensweisen, die ein Zusammenleben in einer Gruppe erschweren
  • akut suizidale, hochfrequent selbst- oder fremdverletzende, klinikbedürftige oder nicht an der Wiedereingliederung aktiv mitwirkende Personen

Die Aufstellung der Krankheitsbilder und Verhaltensweisen ist beispielhaft und bedarf der Prüfung im Einzelfall. Personen mit einem Unterbringungsbeschluss können ausschließlich im beschützenden Bereich aufgenommen und betreut werden.

 

Haben Sie Interesse an einem Platz in unserem Betreuungszentrum?

Dann benötigen wir folgende Unterlagen - die Vorlagen finden Sie in unseren Downloads:

  • Ausgefüllter Aufnahmebogen 
  • Arztbericht und Sozialbericht im Rahmen des Gesamtplanverfahrens des Bezirks Mittelfranken
  • Aktueller HEB-Bogen der zuletzt betreuenden Einrichtung
  • Vor der Aufnahme in unserer Einrichtung muss die vorläufige Kostenzusage des Sozialhilfeträgers vorliegen.

Die Anmeldung erfolgt oft über eine Klinik. Genauso ist aber auch eine Anmeldung von außerhalb einer Klinik möglich, wenn unsere  Einrichtung geeignet erscheint.

Wenn wir uns auf Grund Ihrer Beeinträchtigung und Lebenssituation eine Zusammenarbeit vorstellen können, laden wir Sie zu einem Gespräch ein, welches dem Kennenlernen und dem Abklären von Erwartungen dient.

  • In einem gemeinsamen Vorgespräch in der Einrichtung werden wir mit Ihnen gemeinsam Ihre aktuelle Situation besprechen und erörtern, ob das Angebot unserer Einrichtung passend ist.
  • Sie berichten uns über Ihre Lebensgeschichte.
  • Wir zeigen Ihnen unser Haus.
  • Nach diesem ersten persönlichen Kennenlernen und mit dem gegenseitigen Eindruck entscheiden Sie und wir, ob eine Aufnahme gewünscht und sinnvoll ist.
  • Die kostenrechtlichen Fragen müssen vor der Aufnahme geklärt werden, da in der Regel die überregionale Sozialverwaltung zuständiger Kostenträger ist.
  • Im Aufnahmeverfahren bieten wir in den Bereichen Haupthaus und Außenwohngruppen ein dreitägiges Probewohnen zum Kennenlernen an. Erst danach wird eine Entscheidung über eine dauerhafte/feste Aufnahme getroffen.
  • Die ersten sechs Wochen nach Aufnahme sind als Orientierungs- und Eingewöhnungsphase definiert und dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.
  • Nach sechs Wochen wird dann von beiden Seiten eine Auswertung getroffen und über die weitere Planung beraten und entschieden.

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Simon Böhm09171 85188 0

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.